Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

VA.ALINA e.U. 

Alina Stadelmann
Höfling 75
6960 Buch
Österreich

 

§ 1 Geltungsausmaß der AGB

1.1. Alina Stadelmann, Inhaberin von VA.ALINA e.U. (im Folgenden “Virtuelle Assistentin“ oder “VA” genannt) erbringt jegliche Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der VA und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

1.2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der VA schriftlich bestätigt werden.

 1.3. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem unternehmerischen Kunden schriftlich bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten Bedingungen nicht binnen 7 Tagen schriftlich widerspricht.

 

§ 2 Details zu Angeboten und Preisen

2.1. Sämtliche Angebote der VA sind freibleibend und unverbindlich. Die VA behält sich Preisänderungen, Irrtümer und Druckfehler vor und stellt dem Kunden in diesem Fall ein Gegenangebot aus.

2.2. Die Preise richten sich nach Stundenanzahl oder gewählten Pauschalpaketen. Die aktuell gültigen Preise beruhen auf dem jeweiligen individuellen Angebot, welches dem Kunden per E-Mail zugeschickt wurde.

2.3. Der Kunde erkennt an, dass die Inanspruchnahme des Dienstleistungsangebots der VA kostenpflichtig ist.

 

§ 3 Zustandekommen von Vertragsabschluss und Kündigung

3.1 Der Kunde hat die Möglichkeit das Dienstleistungsangebot der VA unverbindlich und formlos anzufragen. Daraufhin erhält der Kunde von der VA ein schriftliches, unverbindliches Angebot per E-Mail.

3.2. Der Kunde muss der VA schriftlich, per E-Mail mitteilen, ob und welches unterbreitete Angebot der Kunde annimmt. Dabei wird der Kunde ersucht, einen Tarif zu wählen, welcher nach seiner Einschätzung dem Arbeits- aufwand von 1 Monat entspricht.

3.3. Der Kunde hat nach schriftlicher Angebotsannahme das gewählte Paket 100% im Voraus zu bezahlen. Mit dem Zahlungseingang kommt der freie Dienstvertrag zustande und die VA beginnt mit der Ausführung. Nach Ablauf des jeweiligen Monats werden nicht verbrauchte Stunden weder anteilsmäßig noch vollständig rückerstattet oder gutgeschrieben.

3.4. Der Vertrag ist fortlaufend und verlängert sich automatisch für den nächsten Monat. Im Falle des Wunsches einer Auflösung der Zusammenarbeit, muss die VA spätestens zum Ende des Vormonats darüber benachrichtigt werden. Ebenfalls benachrichtigt die VA den Auftraggeber im Falle des Wunsches einer Auflösung der Zusammenarbeit einen Monat im Voraus.

3.5. Die freie Mitarbeit kann durch Zukauf eines neuen Stundenkontingents oder Packages und formloser schriftlicher Mitteilung via E-Mail innerhalb eines Monats ausgeweitet werden.

 

§ 4 Details zum Leistungsumfang

4.1 Der Kunde erwirbt ein – vom Kunden zu bestimmendes – Stundenkontingent bzw. Package, welches dazu verwendet werden kann, Arbeitsaufgaben an die VA zu delegieren. Der entsprechende Leistungsumfang bzw. die Aufgabengebiete sind den individuellen Angebotsdetails und dem zwischen Auftraggeber und VA unterzeichnetem Vertrag zu entnehmen.

4.2. Die VA bietet ihren Kunden in verschiedenen Tarifen/Packages/Stundenkontingenten die Arbeitszeit/Arbeitsleistung eines (virtuellen, nicht örtlich anwesenden) persönlichen Assistenten mit Fokus auf Werbetexte und Social Media an. Im Rahmen der gebuchten Stundenzahl können beliebig viele Arbeitsaufträge an die VA übermittelt werden.

4.3. Im Tarif sind Leistungen aus den Service-Bereichen Marketing & Social Media sowie Recherche enthalten. Die Leistungen entsprechen den auf der Seite www.vaalina.com/angebot angeführten Beispiel-Aufgaben. Die VA hat das Recht Aufgaben, die wesentlich von den angeführten Beispielen abweichen, abzulehnen. 

 

§ 5 Details zur Leistungserbringung

5.1. Die VA hat die Durchführung und Ablauf ihrer Leistungserbringung selbst zu organisieren. Sie unterliegt keinen Weisungen des Kunden und ist in der Gestaltung ihrer Tätigkeit frei. Auf besondere betriebliche Belange im Zusammenhang mit der Tätigkeit ist jedoch Rücksicht zu nehmen.

5.2. Projektbezogene Zeitvorgaben des Auftraggebers sind ebenso einzuhalten wie fachliche Vorgaben, soweit diese zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlich sind.

5.3. Arbeitsaufträge können per E-Mail, telefonisch, via Zoom oder über mit dem Kunden vorab vereinbarte Kommunikationswege übermittelt werden. Der Kunde hat der VA bei Übermittlung eine Erklärung/Einweisung für den Arbeitsauftrag sowie Informationen über das gewünschte Arbeitsergebnis zu geben. Bei Bedarf gibt der Kunde eine angemessene Frist vor, welche dem Volumen des Arbeitsauftrags entspricht.

5.4 Die VA wird den Eingang des Arbeitsauftrages rückbestätigen, die vom Kunden übermittelten Angaben prüfen und wenn nötig Rückfragen dazu stellen bzw. eventuell fehlende Informationen beim Kunden einholen. Vom Kunden angegebene Fristen werden von der VA auf Realisierbarkeit geprüft und dementsprechend rückbestätigt oder ein Gegenvorschlag unterbreitet.

5.5. Wenn für vom Kunden gewünschte Arbeiten der Zugang zu bestimmten Programmen bzw. Software- oder Cloud-Lösungen von Fremdanbietern erforderlich ist, ist dieser Zugang/das Programm vom Kunden zur Verfügung zu stellen oder wird nach Absprache mit dem Kunden auf dessen Kosten von der VA gekauft.

5.6. Arbeiten an eventuellen Werbekampagnen für den Kunden enthalten zu keiner Zeit die vom jeweiligen Medium dafür veranschlagten Kosten. Alle eventuell anfallenden Kosten für Fremdanbieter hat der Kunde selbst zu tragen und werden entweder direkt von diesem beglichen oder auf Wunsch von der VA in Rechnung gestellt. Eine Beauftragung/Buchung dieser Anbieter erfolgt nur nach Absprache mit dem Kunden.

5.7. Die VA ist an keinerlei Vorgaben zum Arbeitsort oder Arbeitszeit gebunden.  Die VA erbringt ihre Leistung nicht in Räumlichkeiten des Kunden, sondern in eigenen Räumen oder von unterwegs. Der Kunde kann nicht über den Arbeitsort der VA bestimmen.

5.8. Die VA ist nicht für den Inhalt der von ihr im Auftrag des Kunden erstellten Arbeiten verantwortlich. Die fachliche, sprachliche und inhaltliche Richtigkeit der Arbeiten liegt ausschließlich beim Kunden.

5.9. Die VA kann sich zur Erfüllung des Auftrags auch anderer Personen bedienen. Die Hinzuziehung eigener Mitarbeiter oder die Vergabe von Unteraufträgen erfolgt jedoch nur in Abstimmung und mit Zustimmung des Kunden. Für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Leistungen bleibt sie dem Kunden gegenüber verantwortlich.

5.10. Für die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Belange hat die VA als unternehmerische freie Dienstnehmerin selbst Sorge zu tragen.

 

§ 6 Einhaltung und Setzung von Terminen und Fristen

6.1. Abgabefristen sind entsprechend des voraussichtlichen Arbeitsaufwandes angemessen zu setzen.

6.2. Vom Kunden angegebene Fristen können nur dann eingehalten werden, wenn dieser alle dafür notwendigen Informationen, Dokumente, Zugangsdaten und andere benötigte Arbeitsmittel zeitgerecht zur Verfügung stellt. Werden diese Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, verlängert sich die Frist dementsprechend.

6.3. Die von der VA für Arbeitsaufträge angegebenen Fristen bzw. Deadlines gelten als unverbindlich, sofern dies nicht anders schriftlich von der VA rückbestätigt wurde. Die VA kann Fristen verlängern, wenn sich Arbeitsaufträge als unvorhersehbar umfangreicher erweisen oder der Kunde den Arbeitsauftrag nachträglich erhöht.

6.4. Ein Arbeitsauftrag gilt dann als abgeschlossen, wenn dieser dem Kunden per E-Mail bzw. auf dem zuvor vereinbarten Weg zur Verfügung gestellt wurde.

6.5. Die VA hat den Kunden im Falle einer möglichen Nichteinhaltung einer Frist  schnellstmöglich zu informieren und eine neue voraussichtliche Frist anzugeben.

 

§ 7 Bereitstellung von Arbeitsergebnissen

7.1. Arbeitsergebnisse werden vom Auftragnehmer an den Kunden elektronisch per E-Mail, wenn nötig mit Anhang oder mittels Download-Link versendet.

7.2. Alternative Übertragungswege sind vorab zwischen beiden Parteien abzuklären. Hierfür anfallende Kosten für Porto sind vom Kunden vollständig zu übernehmen und werden entweder direkt von diesem beglichen oder vom Auftragnehmer in Rechnung gestellt.

7.3. Die VA hat dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien und Anhänge fehlerfrei funktionieren und frei von Viren sind. Für auf dem Übermittlungsweg entstandene Verfälschung, Verstümmelung oder sonstige Beschädigung besteht keine Haftung.

7.4. Unterlagen, die die VA im Rahmen ihrer freien Mitarbeit erhalten hat, sind sorgfältig und gegen die Einsichtnahme Dritter geschützt aufzubewahren. Nach Beendigung des Projektes, wofür die VA die Unterlagen benötigt hat, spätestens jedoch mit Beendigung der freien Mitarbeit sind die Unterlagen an den Auftraggeber zurückzugeben. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen.

 

§ 8 Umgang mit Leistungsmängeln

8.1. Leistungsmängel bei abgeschlossenen Arbeitsaufträgen müssen per E-Mail mit Angabe der Mängel bekannt gegeben werden. An den übermittelten Arbeitsergebnissen dürfen, wenn Mängel beanstandet werden, seitens des Kunden keine Veränderungen vorgenommen worden sein.

8.2. Der Kunde hat der VA zur Mängelbeseitigung eine angemessene Frist zu gewähren.

8.3. Lässt die VA vereinbarte Nachfristen zur Mängelbeseitigung verstreichen ohne den Mangel zu beheben, kann der Kunde eine angemessene Wert- oder Zeitgutschrift für sich beanspruchen.

8.4. Gewährleistungsansprüche berechtigen den unternehmerischen Kunden nicht zur Zurückhaltung oder eigenständigen Minderung vereinbarter Zahlungen.

§ 9 Mitwirkungspflicht des Kunden

9.1. Der Kunde ist zur aktiven Mitarbeit verpflichtet, sofern dies zur Ausführung des zu erledigenden Arbeitsauftrages notwendig ist. Der Kunde hat insbesondere alle notwendigen Unterlagen, Informationen, gewünschte Fristen und die gewünschte Arbeitsausführung rechtzeitig bekannt zu geben.

9.2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass elektronisch sowie postalisch oder persönlich übermittelte Informationen und Dateien technisch einwandfrei funktionieren sowie frei von Viren sind. Schäden, die aufgrund von vom Kunden übermittelten fehlerhaften Daten und Dokumenten entstehen, sind vollständig von diesem zu ersetzen bzw. zu begleichen.

9.3. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, der VA genügend Arbeitsaufgaben zu übermitteln, um das gebuchte Stundenkontingent aufbrauchen zu können.

9.4. Bei Nichteinhaltung der Mitwirkungspflicht seitens des Kunden behält sich die VA das Recht vor, die mit dem Kunden vereinbarten Deadlines der betroffenen Arbeitsaufträge aufzuheben oder nach Setzung einer angemessenen Frist zur Nachholung der Mitwirkung die Arbeit am betroffenen Arbeitsauftrag vollständig einzustellen.

 

§ 10 Zeitaufzeichnung

10.1. Die VA verpflichtet sich für eine lückenlose und nachvollziehbare Aufzeichnung der für den Kunden aufgebrachten Arbeitszeit.

10.2. Das aktuell für den Kunden verfügbare Stundenkontingent wird dem Kunden auf Anfrage mitgeteilt oder nach Erreichen einer zuvor vereinbarten Stundenuntergrenze.

 

§ 11 Zahlungsbedingungen und elektronische Rechnungslegung

11.1. Das vom Kunden gewählte Tarifpaket ist, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, zu 100% im Voraus fällig. Erst nach Eingang der Zahlung erfolgt der Vertragsabschluss und die VA beginnt mit der Ausführung der Tätigkeit.

11.2. Die Auszahlung erfolgt unbar auf das auf der Rechnung angegebene Konto.

11.3. Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt dem Kunden Rechnungen in elektronischer Form, per E-Mail, zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen, Zahlungserinnerungen und Mahnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.

 

§ 12 Urheberrechte, Verschwiegenheit und Geheimhaltung

12.1. Der Kunde bestätigt, dass die Urheberrechte bzw. Reproduktionsrechte bei allen von ihm an die VA übermittelten Arbeiten/Dokumente bei ihm liegen. Der Kunde verpflichtet sich, die VA diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

12.2. Die VA verpflichtet sich, Dokumente, Informationen und Arbeitsergebnisse nicht an Dritte zu übergeben, es sei denn, es gibt eine Vereinbarung mit dem Kunden über die Vergabe eines Unterauftrages an einen externen Dienstleister (siehe Absatz 5.9.).  Sollte es vom Kunden gewünscht sein, Informationen an eine für den Auftragnehmer unbekannte Person zu geben, ist dies vorab schriftlich festzulegen.

12.3. Von der VA beauftragte dritte Dienstleister, die zur teilweisen oder vollständigen Bearbeitung von Arbeitsaufträgen herangezogen werden, sind mit größter Sorgfalt auszuwählen. Die Auswahl der dritten Dienstleister hat nach ausreichender Prüfung und bestem Wissen und Gewissen sowie nach Absprache mit dem Kunden zu erfolgen.

12.4. Die VA verpflichtet sich dazu, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.

12.5. Ebenso verpflichtet sich der Kunde dazu über Vertragsdetails sowie über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der VA Stillschweigen zu bewahren.

12.6. Die Schweigepflicht reicht für die VA sowie Kunden unbegrenzt auch bis über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlicher Aussageverpflichtungen.

§ 13 Datenschutz

13.1. Der Kunde stimmt zu, dass folgende persönliche Daten, nämlich Unternehmensname, Vorname, Nachname, Telefonnummer(n), E-Mail-Adresse(n), Postanschrift, UID-Nummer und Zahlungsdaten zur Auftragsabwicklung und zur Personalisierung von Online-Angeboten des Auftragnehmers gespeichert und verarbeitet werden.

13.2. Der Kunde stimmt dem Erhalt von Nachrichten der VA über deren Produkte, Angebote und sonstige unternehmensbezogene Informationen mittels E-Mail zu. Der Kunde kann seine Zustimmung zum Erhalt solcher E-Mails jederzeit mit einer E-Mail an hello@vaalina.com oder über die Schaltfläche „abbestellen“ in der entsprechenden E-Mail widerrufen.

13.3. Die VA verpflichtet sich dazu, die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten und Schutzmaßnahmen auf technischer und persönlicher Ebene einzusetzen.

13.4. Der Kunde wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die VA alles nach aktuellem Stand der Technik dafür unternimmt die erhaltenen Kundendaten zu schützen.

 

§ 14 Haftung

14.1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der VA für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der unternehmerische Kunde zu beweisen.

14.2. Jegliche Haftung der VA für Ansprüche, die auf Grund der von der VA erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die VA ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet.

14.3. Die VA haftet nicht für Prozesskosten, Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter. Der Kunde hat die VA diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

 

§ 16 Widerrufsrecht für Konsumenten (Nicht-Unternehmer)

15.1. Der nicht unternehmerische Kunde hat das Recht sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Vertragsannahme durch Erklärung des Widerrufs vom Vertrag zu lösen. Der Widerruf hat schriftlich per E-Mail zu erfolgen.

16.2. Die VA ist dazu berechtigt die Ausführung der Leistung bereits vor der Widerrufsfrist zu beginnen. Der Kunde stimmt einer sofortigen Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zu.  Die VA informiert den nicht unternehmerischen Kunden im Angebotsschreiben darüber, dass die Widerrufsfirst mit der Ausführung der Tätigkeiten erlischt.

16.3. Das Widerrufsrecht erlischt mit Beginn der Vertragsausführung.

16.4. Im Falle eines Widerrufs erhält der Kunde bereits getätigte Zahlungen auf das bei der Buchung verwendete Zahlungsmittel gutgeschrieben. Bei bereits erbrachter Arbeitsleistung wird der Betrag für die aufgewendete Arbeitszeit von der Gesamt- summe der Gutschrift abgezogen.

16.5. Im Falle eines Widerrufs werden bereits erhaltene Leistungen so weit wie möglich zurückgestellt und dürfen vom Kunden nicht mehr verwendet werden.

16.6. Es wird darauf hingewiesen, dass es kein gesetzliches Widerrufsrecht im B2B-Bereich gibt. B2B-Verträge sind vom Widerruf ausgeschlossen.

 

§ 17 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Mediation

17.1. Erfüllungsort: Höfling 75, 6960 Buch

17.2. Als Gerichtsstand für sämtliche Rechtsangelegenheiten zwischen der VA und unternehmerischen Kunden (B2B) wird das für den Sitz der VA zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die VA dazu berechtigt den Kunden an seinem allgemeinen Gerichts- stand zu klagen.

17.3. Für alle gegen einen Konsumenten (B2C), der im Inland seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Bezirk der Konsument seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Konsumenten, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

17.4. Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch hinsichtlich dessen Wirksamkeit, werden die Vertragsparteien über eine Konfliktlösung miteinander verhandeln. Führen die Verhandlungen binnen 30 Tagen nicht zum Erfolg oder ist vor Ablauf der 30 Tage schon ersichtlich, dass eine Lösung im Verhandlungsweg nicht erreicht werden kann, vereinbaren die Vertragsparteien als nächsten Schritt den ernsthaften Versuch, den Konflikt im Rahmen einer Mediation zu lösen. Die Erfassung der Konfliktthemen, die Auswahl eines eingetragenen Mediators und die Festlegung des Ablaufes der Mediation werden einvernehmlich erfolgen. Jeder Vertragspartei steht es von Beginn an frei, das Mediationsverfahren ohne Sanktionen abzubrechen. Dies gilt auch bei Nichteinigung über die Person des Mediators.

 

§ 18 Schlussbestimmungen

18.1. Beide Vertragsparteien bestätigen alle vertraglichen Angaben wahrheitsgetreu und nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Allfällige Änderungen sind wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

18.2. Alle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Neben- absprachen bestehen nicht.

18.3. Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Kenntnisgabe, sofern sich bei der Vertragsdurchführung Abwicklungs- schwierigkeiten oder aber vorhersehbare Zeitverzögerungen ergeben sollten.